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BVerwG 29.11.2018 5 C 12/17, NWB 51/2018 S. 3807

BAföG | Diplomstudiengang nach Bachelorabschluss

Auszubildende, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrads infolge der vollständigen Anrechnung ihrer in dem Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen von einer Hochschule zu einem höheren Fachsemester eines Diplomstudiengangs in derselben Fachrichtung zugelassen werden, haben für die Dauer der Regelstudienzeit des Diplomstudiengangs einen Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Anmerkung:

Im ersten Fall erwarb der Kläger im September 2012 den Bachelorabschluss im Studiengang Architektur und arbeitete anschließend rund eineinhalb Jahre in einem Architekturbüro, bevor er zum Sommersemester 2014 den Diplomstudiengang Architektur im achten Semester aufnahm. Im zweiten Fall schloss der Kläger im Juli 2011 den Bachelorstudiengang Physik erfolgreich ab und begann zum Wintersemester 2011/2012 im siebten Sem...