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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 6

Insolvenzgeld und Insolvenzgeldumlage

Ansprüche des Arbeitnehmers und Umlagepflicht des Arbeitgebers

Horst Marburger

Im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags haben Arbeitgeber Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen zu zahlen. Hinzu kommen bestimmte Umlagen, beispielsweise die Künstlersozialabgabe und die Umlage für die Aufwendungsausgleichsversicherung (U1 und U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U 3). Die Insolvenzgeldumlage gehört nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, ist jedoch auf dem monatlichen Beitragsnachweis des Arbeitgebers anzugeben. Der entsprechende Betrag ist dann – zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für die einzelnen Versicherungszweige – an die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen.

I. Grundsätze des Anspruchs auf Insolvenzgeld

1. Anspruchsvoraussetzungen

Bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses haben Arbeitnehmer, wenn sie im Inland beschäftigt waren, Anspruch auf Insolvenzgeld (§ 165 Abs. 1 SGB III). Ein Insolvenzereignis liegt in folgenden Fällen vor:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,

  • Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder

  • vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und...

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