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BPatG Urteil v. - 6 Ni 19/16 (EP) verb. m., 6 Ni 20/16 (EP), 6 Ni 21/17 (EP), 6 Ni 31/16 (EP)

Gesetze: § 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Leistungsregelung mit Kombination aus offener Schleife/geschlossener Schleife in einem drahtlosen Kommunikationssystem (europäisches Patent)" – zur unzulässigen Erweiterung über die ursprünglichen Anmeldungsunterlagen hinaus

Tatbestand

Die Beklagte ist seit 7. Oktober 2015 eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 779 545  (Streitpatent). Das Streitpatent wurde aufgrund der internationalen Anmeldung PCT/EP2005/053931 der Fa. l… Inc vom 10. August 2005 erteilt. Diese wurde als WO 2006/015983 A1 am 16. Februar 2006 veröffentlicht und nimmt die Priorität aus der Anmeldung US 10/917968 des Herrn A… vom 12. August 2004 für die Fa. W… LLC, auf welche die Anmeldung umgeschrie- ben worden war, in Anspruch. Die Erteilung wurde am 23. November 2011 veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:220218U6Ni19.16EP.0

Fundstelle(n):
DAAAH-03238

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