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NWB Nr. 39 vom Seite 3563

NWB AKTUELLES 39/99

Ablauf der steuerlichen Förderung von Euro-3-Pkw

Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erklärte das Bundesministerium der Finanzen:

Schadstoffarme Personenkraftwagen werden seit dem auf der Grundlage eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission fahrzeugbezogen durch befristete Kraftfahrzeugsteuerbefreiung begünstigt (§ 3b KraftStG). Die Abgas-Richtlinie 98/69/EG wurde am verkündet. Gemäß einer Einigung mit der Europäischen Kommission soll das Kraftfahrzeugsteuergesetz redaktionell an die endgültige EG-Richtlinie angepaßt werden. Dem Deutschen Bundestag liegt ein dazu entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vor (BT-Drucks. 14/864 v. ). Das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird voraussichtlich im November 1999 verabschiedet.

In diesem Gesetz sollen die Steuerbefreiungen für sog. D3- und Euro-3-Fahrzeuge auf erstmalig bis zum statt bis zugelassene Fahrzeuge beschränkt werden. Soweit Steuern zu zahlen sind, gilt der günstigste Steuersatz von 10 DM/100 ccm (Ottomotor) bzw. 27 DM/100 ccm (Dieselmotor). Falls es sich bei solchen Fahrzeugen um sog. 3-Liter-Pkw handelt, deren Kohlendioxidemission - ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG - 90 g/km nicht überstei...