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NWB Nr. 52 vom Beilage Seite 31

Die Lohnsteuer-Außenprüfung

Richtig vorbereiten, sicher in der Durchführung

Markus Stier

Für viele ist die Ankündigung einer Lohnsteuer-Außenprüfung ein Grund zur Sorge. Allerdings ist das Betriebsstättenfinanzamt verpflichtet, die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags durch eine regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfung zu überwachen. Bei diesen Prüfungen werden immer wieder Verstöße festgestellt. Das BMF teilt in einer Veröffentlichung v.  mit, dass nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder im Jahr 2017 von den geprüften 100.188 Arbeitgebern Lohnsteuer in Höhe von 945 Mio. € nachgefordert wurde. Dazu waren im Durchschnitt 2.032 Prüfer im Einsatz. Diese Zahlen verdeutlichen, dass von Seiten der Finanzbehörden ein großes Interesse an der Überprüfung des ordnungsgemäßen Abzugs der Steuerbeträge besteht.

I. Allgemeines

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung ist kein Grund zur Sorge. Dennoch ist sie ein staatlicher Eingriff in die Rechtssphäre des Arbeitgebers. Neben dem Betriebsstättenfinanzamt prüfen Sozialversicherungsträger die ordnungsmäße Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

[i]Gesetzliche Grundlage in § 42f EStGBei einer Lohnsteuer-Außenprüfung wird die Ermittlun...BStBl 2011 I S. 710

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