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BFH  - I R 26/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 7 S 1, GewStG § 7 S 2, UmwStG § 22 Abs 1

Rechtsfrage

Gewerbesteuer bei Einbringung

Werden nach einer Einbringung innerhalb der Sperrfrist des § 22 Abs. 1 UmwStG Teile der erhaltenen Anteile veräußert, unterliegt der entstehende Gewinn dann nicht der GewSt, wenn der Einbringende zum Einbringungszeitpunkt seine gesamte gewerbliche Tätigkeit aufgegeben hatte?

Einbringung; Gewerbesteuer

Fundstelle(n):
ZAAAH-03595

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