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Online-Beitrag vom

Bilanzierung von nießbrauchsbelasteten Grundstücken

Lutz Ritter

Der Nießbrauch ist ein Gestaltungsinstrument, das es ermöglicht, Vermögenssubstanz und Fruchtziehung voneinander zu trennen. Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge spielt er daher eine besondere Rolle. [i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter NWB TAAAB-14443 Die Trennung bringt jedoch Folgefragen mit sich, insbesondere, wem der Vermögensgegenstand zuzurechnen ist und wer Erträge und Aufwendungen zu versteuern hat. Die Vielfalt des Nießbrauchs führt dabei zu unterschiedlichen Lösungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Der Nießbrauch

[i]Trennung von Substanz und NutzungDer Nießbrauch ist ein besonderes Schuldverhältnis, durch den eine Sache in der Weise belastet wird, dass sämtliche Gebrauchsvorteile dem Nießbraucher zustehen. Es kommt damit zu einer Trennung von Vermögenssubstanz (Eigentum), die in der Regel dem Nießbrauchsbelasteten zusteht, und Fruchtziehung zugunsten des Nießbrauchers.

Vielfältige Ausgestaltung möglich

[i]Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim zivilrechtlichen EigentümerDurch weitgehende Gestaltungsfreiheit kann der Nießbrauch individuell nach den Bedürfnissen der Beteiligten gestaltet werden. So ist es im Rahmen des Vorbehaltsnießbrauchs möglich, Vermögenswerte auf einen Dritten zu übertragen und sich den Nießbrauch vorzubehalten, wohingegen beim Zuwendungsnießbrauch ledig...