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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines Gastronomiebetriebs

Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten, dem ehemaligen Vermieter des Verkäufers, gepachtet hat.

Wir kommen zur Umsatzsteuer. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgend, hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung weit ausgelegt. Das Urteil macht einmal mehr deutlich: Die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung vorliegt, kann von Nuancen im Sachverhalt abhängig sein. Häufig bleibt – so auch im Streitfall – ein fader Beigeschmack.

Das Inventar einer Gaststätte war übertragen worden. Der Erwerber konnte damit das Lokal dauerhaft fortführen, nachdem er zu den bisherigen Konditionen einen neuen Mietvertrag über die Gaststättenräume mit einem Dritten abgeschlossen hatte. Nämlich mit dem Grundstückseigentümer und ehemaligen Vermieter des Verkäufers. Ein War...