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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Umsatzsteuervorauszahlungen: BFH erleichtert Steuerabzug bei Zahlungen am Jahresanfang

Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt werden, sind bei einer Einnahmenüberschussrechnung auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahrs auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Dies hat aktuell der BFH entgegen der Auffassung der Verwaltung entschieden. Bei der Ermittlung der Fälligkeit sei allein auf die Frist im UStG abzustellen, nicht hingegen auf eine mögliche Verlängerung der Frist nach der AO.

Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt werden, sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahrs auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.

Grundsätzlich sind Betriebsausgaben bei einer Einnahmen ü berschuss r echnung in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gelten jedoch regelmäßig wiederkehrende Ausgaben ausnahmsweise als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Vorausgesetzt, sie sin...