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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Bilanzierung: Keine Minderung von Rückstellungen um zukünftig ersparte Aufwendungen

Bildet ein Unternehmen eine Rückstellung für Abfindungen aufgrund der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme, stellen die zukünftig ersparten Personalaufwendungen nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Baden-Württemberg gleich aus mehreren Gründen keinen künftigen Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG dar, der bei der Bewertung der Rückstellung gegenzurechnen ist.

Ein rechtskräftiges Urteil des FG Baden-Württemberg ist von allgemeinem Interesse bei der Bildung von Rückstellungen. Konkret ging es um Abfindungen aufgrund der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme. Die Richter aus Stuttgart haben rechtskräftig entschieden: Die ersparten Personalaufwendungen stellen keinen Vorteil dar, der bei der Bewertung der Rückstellung gegenzurechnen ist.

Ein Unternehmen führte eine Restrukturierungsmaßnahme durch. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Arbeitsverhältnisse gekündigt. Für die Abfindungen bildete der Betrieb eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Das Finanzamt vertrat nach einer Betriebsprüfung die Ansicht: Die Personalaufwendungen, die durch die Beendigung der Arbeitsverhältnisse in der Zukunft e...