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BFH 06.09.2018 IV R 26/16, StuB 1/2019 S. 45

Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gem. §§ 159, 160 AO bei durchlaufenden Posten

(1) Eine Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags ist mangels Erwerbs eines immateriellen Wirtschaftsguts nicht zu aktivieren. (2) Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. (3) Bei einem durchlaufenden Posten kann eine außerbilanzielle Zurechnung nicht auf § 160 AO gestützt werden. (4) Das FG kann ein auf § 159 AO gestütztes Benennungsverlangen nicht selbst vornehmen. (5) Das FA kann ein auf § 159 AO gestütztes Benennungsverlangen noch während des anhängigen Klageverfahrens an den Stpfl. S. 46richten. Das FG muss insoweit das finanzgerichtliche Verfahren entsprechend § 74 FGO aussetzen (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; § 4 Abs. 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EStG; § 159, § 160 AO; § 74 FGO).

Praxishinweise

(1) Die Kl...