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StuB 1/2019 S. 48

Einkommen-/Lohnsteuer | Reisekosten ab

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gemacht ( :009 NWB PAAAH-02087).

Hierzu wird Folgendes ausgeführt:

  • Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

  • Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

  • Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, ...