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StuB 1/2019 S. 49

Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG bekannt gegeben ( NWB JAAAH-02089).

Hinweis: Der Erlass ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.