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NWB Nr. 19 vom Seite 1533

NWB AKTUELLES 19/2001

Rentenreform: Klarstellende Korrektur im Hinblick auf das langfristig angestrebte Rentenniveau

Während sich der eine Teil der ”Riester'schen Rentenreform” derzeit noch im parlamentarischen Vermittlungsverfahren befindet (Altersvermögensgesetz [AVmG]), ist der andere Teil bereits zur Verkündung gelangt (Altersvermögensergänzungsgesetz [AVmEG] v. , BGBl 2001 I S. 403). Über den letztgenannten Reformteil wurde in NWB bereits im Rahmen eines Aufsatzes berichtet (Marschner, NWB F. 27 S. 5313 ff.). In diesem Aufsatz wurde schon darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen in einer Bundestagsentschließung angekündigt haben, das AVmEG bzw. das Rentenversicherungsrecht (SGB VI) bei nächster Gelegenheit mit dem Ziel einer wichtigen Klarstellung zu ändern. Hierbei geht es um eine klarstellende Änderung der sog. Niveausicherungsklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI mit dem Ziel einer Verdeutlichung, dass die Bundesregierung bereits beim künftigen Unterschreiten eines Rentenniveaus von 67 % (und nicht bei einem Niveau von 64 %) tätig werden muss.

Diese klarstellende Änderung ist nun vollzogen worden, und zwar durch ”Aufsattelung” auf ein anderes Sozialversicherungsgesetz, das am vom Bundestag verabs...