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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: Behandlung von sog. Mitgliedsbeiträgen zum verbilligten Bezug von Waren

Leisten Kunden, um Waren verbilligt beziehen zu können, an einen Händler sog. Mitgliedsbeiträge, die nicht auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg um kein Entgelt für Nebenleistungen zur späteren Warenlieferung. Die Mitgliedsbeiträge stellen auch keine Anzahlungen der Waren dar. Damit unterliegen sie nicht dem Steuersatz der Warenlieferung, sondern unabhängig davon dem Regelsteuersatz.

Um eine umsatzsteuerliche Frage geht es auch bei dem nächsten Verfahren, das wir für Sie ausgewählt haben. Strittig ist die Einordnung so genannter Mitgliedsbeiträge, die zum verbilligten Bezug von Waren berechtigen.

Ich kenne das Prinzip aus Berlin. Ein Bio-Supermarkt mit vielen Filialen bietet seinen Kunden eine so genannte Mitgliedschaft an. Zum einen ist eine einmalige Kaution von rund 50 € zu zahlen, die bei der Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt wird. Zum anderen wird monatlich ein fester Mitgliedsbeitrag fällig. Je nach Einkommen und Familienstand sind das pro Person zwischen 10 und 18 €. Alle Produkte in den Läden haben zwei Preise: Den normalen und einen erheblich günstigeren Mitglieder-Preis. Nach Angaben de...