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BFH 20.09.2018 IV R 6/16, NWB 3/2019 S. 83

Einkommensteuer | Betrieb eines Blockheizkraftwerks – Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i. S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. (2) Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [i]Schmidt, NWB 30/2016 S. 2240 innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).

Anmerkung:

Das Urteil hat sicherlich eine gewisse Breitenwirkung, weil das Betreiben eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaften kein Einzelfall ist. Vor diesem Hintergrund vermittelt die Entscheidung Rechtssich...