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BGH 12.07.2018 I ZR 152/17, NWB 3/2019 S. 86

Maklervertrag | Keine Pflicht zur Prüfung steuerrechtlicher Fragen

Eine Maklerin trifft beim Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung grds. keine vertragliche Nebenpflicht, steuerrechtliche Fragen zu prüfen, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag stellen, den sie vermittelt oder für dessen Abschluss sie eine Gelegenheit nachweist (§ 652 BGB), und ihren Auftraggeber über die in diesem S. 87Zusammenhang relevanten Umstände aufzuklären. Eine Maklerin, die einen Grundstückskauf vermittelt, ist nur dann gehalten, auf mögliche steuerrechtliche Folgen des vermittelten Geschäfts hinzuweisen, wenn sie aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls Anlass zu der Vermutung haben muss, ihrem Kunden drohe ein Schaden, weil er sich der Gefahr des Entstehens einer besonderen Steuerpflicht (z. B. nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) nicht bewusst ist.

Anmerkung:

Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung der ...