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NWB Nr. 4 vom Seite 156

Feststellungslast bei der verdeckten Gewinnausschüttung

Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt

Bei bargeldintensiven Betrieben (z. B. Restaurants, Eisdielen, Imbisse, Diskotheken) sind Hinzuschätzungen in der Praxis nicht selten. Gestritten wird typischerweise über die Frage, ob [i]BFH, Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 38/14 NWB UAAAG-94179 die Kassen- und Buchführung ordnungsgemäß war, über die Schätzungsmethode sowie deren praktische Umsetzung. Bei Kapitalgesellschaften kommt eine weitere Frage hinzu: Handelt es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung? Hier hat jüngst der BFH seine Rechtsprechung zur Feststellungslast zusammengefasst und vertieft (Urteil v.  - VIII R 38/14 NWB UAAAG-94179).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Folgen einer Hinzuschätzung für den Gesellschafter

[i]Erhöhung des Steuerbilanzgewinns oder vGAWenn das Finanzamt bei einer Kapitalgesellschaft gem. § 162 AO eine Hinzuschätzung durchführt, kann dies bei der Gesellschaft zu einer Erhöhung des Steuerbilanzgewinns oder zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der erste Fall hat für den Gesellschafter unmittelbar keine Folgen – es vermindert sich lediglich der zukünftig ausschüttbare Gewinn. Im zweiten Fall führt die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter (ggf. entsprechend seiner Beteiligungsquo...