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BFH 03.09.2018 III B 74/17, StuB 2/2019 S. 90

Einkommensteuer | Altersentlastungsbetrag – Verstoß gegen Europarecht

Die Frage der Europarechtswidrigkeit des § 24a EStG ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, denn es ist durch den EuGH bereits geklärt, dass die Besteuerung nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG fällt (EuGH, Urteil C vom C-122/15 NWB MAAAE-92212, ABlEU 2016, Nr. C 287 S. 11, Rz. 27) und daher auch Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU nicht anwendbar ist (, ABlEU 2016, Nr. C 287 S. 11, Rz. 30).S. 91

Praxishinweise

Ein zu Beginn des Jahres mindestens 64 Jahre alter Steuerzahler kann bei der Einkommensteuer einen Altersfreibetrag (§ 24a EStG) in Anspruch nehmen. Der Freibetrag hängt von der Höhe des Arbeitslohns und der übrigen Einkünfte ab und beträgt seit 2005 maximal 1.900 €. Er wird im Zuge der Neuregelung der Besteuerung der Altersein...