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BFH 11.07.2018 I R 30/16, StuB 2/2019 S. 91

Körperschaftsteuer | Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

(1) Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. (2) Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 3/14 NWB CAAAE-94259, BStBl 2015 II S. 816 = Kurzinfo StuB 2015 S. 556 NWB RAAAE-95774).

Praxishinweise

(1) Erbringt eine Kapitalgesellschaft für eigene Rechnung Leistungen, die nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen sind, so ist sie nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG verpflichtet, ihren Anteilseignern die folgenden Anga...