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NWB Nr. 38 vom Seite 3101

Aktuelles

Fördermaßnahmen für Hochwasseropfer

Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für geschädigte Unternehmen und Freiberufler können bei den antragsannehmenden Stellen der Länder ab sofort beantragt werden. Mit dem Programm werden Hilfen für glaubhaft gemachte und nicht versicherte Schäden im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerksbereichs, des Handels, des Dienstleistungsbereichs und der freien Berufe gezahlt. Gefördert werden u. a. Reparaturaufwendungen an Sachanlagen und Immobilien, Ersatzbeschaffung sowie der Schaden an Vorräten, Lagerbeständen, Halb- und Fertigprodukten. Je Antragsteller kann ein erster Zuschuss in Höhe von 50 v. H. der eingetretenen Schäden, maximal 15 000 €, gezahlt werden.

Die Soforthilfe wird von den Ländern verwaltet, die auch die Förderrichtlinien erlassen. Anträge können gestellt werden

  • in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH in Dresden,

  • in Sachsen-Anhalt beim Landesförderinstitut in Magdeburg,

  • in Brandenburg bei der Investitionsbank in Potsdam,

  • in Thüringen bei der Aufbaubank in Erfurt,

  • in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut in Schwerin,

  • in Bayern bei den Kreisverwaltungsbehörden.

In Schleswig-Holstein und Niedersachs...