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BMF 17.12.2018 IV C 1 - S 2405/0 :008, NWB 4/2019 S. 161

Kapitalertragsteuer | Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Das zur Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 10 Satz 1 Nr. 3, § 44a Abs. 7 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen.

Anmerkung:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es im Zuge der Umsetzung der Vorgaben des „JStG 2018“ bis zum nicht beanstandet, wenn bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG mit Kapitalerträgen i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Steuerabzug von 15 % auch dann vorgenommen wird, wenn die Kapitalerträge einen Betrag von [i]Hörster, NWB 51/2018 S. 381620.000 € nicht übersteigen. Auf das Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 5 EStG wird verwiesen.