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BMF 26.10.2018 IV B 5 - S 1348/07/10002-01, NWB 4/2019 S. 162

Außensteuerrecht | Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften setzt nach dem keine Handlung des Steuerpflichtigen voraus. Er kann unabhängig von einer Handlung des Steuerpflichtigen durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden – sog. passive Entstrickung; z. B. infolge der erstmaligen Anwendbarkeit eines erstmals abgeschlossenen oder revidierten DBA, welches eine mit Art. 13 Abs. 4 OECD-MA vergleichbare Regelung enthält.