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NWB Nr. 6 vom Seite 345

Mieterdienstbarkeit und Werbegemeinschaft

Was es im Gewerberaummietrecht so alles gibt

Johannes Hofele

Viele Regelungen des Wohnraummietrechts gelten im Gewerberaummietrecht. [i]Hofele, NWB 6/2018 S. 341Aber es gibt auch Sachen, die es nur hier gibt. In diesem Beitrag werden zwei Besonderheiten vorgestellt, mit denen man vielleicht nicht täglich zu tun hat, von denen man aber zumindest einmal gehört haben sollte.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Mieterdienstbarkeit

[i]Vermietung von Tankstellen oder EinzelhandelsobjektenBei den meisten Mietverträgen bestimmt der Vermieter die Regeln. Bei der Vermietung von Tankstellen, Supermärkten oder ähnlichen Einzelhandelsobjekten ist es aber umgekehrt: Wer ein Grundstück an einen einschlägigen Discounter vermietet, bekommt nicht nur den Mietvertrag vom Mieter vorgegeben, vielfach verlangt der Mieter auch die Einräumung einer sog. Mieterdienstbarkeit.

1. Wirtschaftlicher Hintergrund

[i]Eingeschränkter Schutz bei Zwangsversteigerung oder Insolvenz des VermietersGewerberaummieter, die erhebliche Investitionen in das Mietobjekt tätigen, wollen langfristige Planungssicherheit. Auch in den Fällen, in denen die Flächen nicht austauschbar sind, weil bspw. die Nutzung einer Tankstelle nur an dieser Stelle baurechtlich erlaubt ist, haben sie ein besonderes Interesse am Schutz ihres Standorts. Durch die schuldrechtlich vereinbarte Laufzeit – i...