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BFH 10.10.2018 IX R 1/17, NWB 6/2019 S. 306

Einkommensteuer | Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung

Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist laut auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.

Anmerkung:

Im Streitfall herrschte die Besonderheit, dass eine sog. Nachlassspaltung vorlag, weil der gesamte Nachlass des Verstorbenen teils dem BGB und im Übrigen dem Zivilrecht der ehemaligen DDR unterlag. Nach Art. 235 § 1 EGBGB aber bleibt für die erbrechtlichen Ver...