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BFH 22.11.2018 V R 21/17, NWB 6/2019 S. 308

Umsatzsteuer | Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet

§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a. F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, laut nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen.

Anmerkung:

Die Entscheidung betrifft altes Recht. Die Klägerin – eine in den USA ansässige Investmentberatungsgesellschaft US-amerikanischen Rechts – führte für amerikanische Investmentfonds in inländischen Zweigniederlassungen Anlageverwaltungen durch. Diese Leistungen waren nach dem Unionsrecht (abweichend vom deutschen Umsatzsteuerrecht) keine Inlandsleistungen. Wären sie als Inlandsleistungen steuerfrei gewesen, wäre der Klägerin der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG zu versagen gewesen. Der BFH hat ihr den Vorsteuerabzug jedoch zugestanden, weil die Steuerbe...