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BGH 21.08.2018 VIII ZR 186/17, NWB 7/2019 S. 390

Mietverhältnis | Eigenbedarfskündigung für Ferienwohnung

Eine seitens des Vermieters beabsichtigte Nutzung einer Wohnung sowohl als (eigengenutzte) Ferienwohnung als auch als Zweitwohnung kann Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) begründen, wenn nach der Würdigung der Umstände des Einzelfalls der Eigennutzungswunsch des Vermieters ernsthaft verfolgt wird und von vernünftigen und S. 391nachvollziehbaren Gründen getragen ist.

Anmerkung:

[i]Hofele, NWB 39/2017 S. 2999Nach Ansicht des VIII. Senats ist die tatrichterliche Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach aufgrund der Gesamtumstände des vorliegenden Falls und des Ergebnisses der Beweisaufnahme davon auszugehen sei, dass der Eigennutzungswunsch angesichts der hier gegebenen besonderen Umstände trotz des relativ geringen Umfangs der beabsichtigten Nutzung (zwei bis vier Wochen im Jahr) nicht rechtsmissbräuchlich sei (vgl....