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LSG Bayern 18.04.2018 L 2 U 421/16, NWB 7/2019 S. 391

Unfallversicherung | Veranlagung einer PartGmbB

Die Bildung einer gemeinsamen Tarifstelle für „Unternehmen der Beratung und Auskunft“ mit „Unternehmen von Interessenvertretungen und Religionsgemeinschaften“ im Gefahrtarif 2011 und der Gefahrtarifstelle 05 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist rechtlich nicht zu beanstanden. Da die Unfallversicherungsträger die Gefahrklassen autonom festsetzen (§ 157 SGB VII), kommt ihnen dabei – innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung – ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, den auch die Gerichte anlässlich einer Überprüfung von Veranlagungen nach dem Gefahrtarif zu beachten haben.

Anmerkung:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Veranlagung einer PartGmbB nach dem ab gültigen Gefahrtarif des Unfallversicherungsträgers und über die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide für 2012 und 2013....