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BFH 21.11.2018 VI R 28/16, NWB 8/2019 S. 467

Einkommensteuer | Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

Kfz-Aufwendungen eines außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen sind laut nicht über den Pauschbetrag in Höhe von 0,30 €/km hinaus als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn sie die für ein Fahrzeug der Mittelklasse durchschnittlich entstehenden Aufwendungen nicht wesentlich überschreiten.

Anmerkung:

Das Urteil entspricht durchaus ständiger Rechtsprechung. Allerdings hatte sich die Vorinstanz noch mit dem Klagebegehren einer Verteilung der Aufwendungen auseinanderzusetzen. Insoweit hatte sich der Kläger auf die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH berufen, nach dem es für denkbar gehalten wurde, dem Steuerpflichtigen im Wege der abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen ei...