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NWB Nr. 37 vom Fach 2 Seite 4511

Fangeisen des finanzgerichtlichen Verfahrens

von Dr. Axel Schmidt-Liebig, Richter am FG, Saarbrücken

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Das Prozeß- und Verfahrensrecht besteht weitgehend aus zwingender Rechtsmaterie. Prozeßgestaltende Erklärungen sind bindend und können in aller Regel nicht mehr widerrufen werden. Die einzuhaltenden Fristen haben vielfach Ausschlußcharakter. ”Kleine” Fehler ziehen häufig große Folgen nach sich: Nicht selten ist ein Verfahren aus formellen Gründen beendet, ehe es richtig begonnen hat, und unbedachte Erklärungen führen zu unnötigen Kostenbelastungen. Die Kl. und deren zumeist den steuerberatenden Berufen angehörenden Vertreter sind mit dem finanzgerichtlichen Verfahrensrecht in den meisten Fällen nicht vertraut und kommen nicht selten durch prozessuale Stolperdrähte vorzeitig zu Fall. Es soll deshalb im folgenden eine der Praxis entnommene Typologie klägerischen Fehlverhaltens zusammengestellt werden, die gedanklich nach den Verfahrensstationen Klageerhebung, Klageverfahren, Revision grob geordnet ist. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und zusammenhängende Darstellung werden vermeidbare Fehlerquellen punktuell aufgezeigt.

I. Das Vorverfahren

1. Untätigkeitsbeschwerde/Untätigkeitsklage

Gem. § 44 Abs. 1 FGO ist in den Fäl...