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BMF 19.12.2018 IV C 5 - S 2334/14/10002-07, StuB 4/2019 S. 168

Einkommen-/Lohnsteuer | Anwendung der Neuregelung bei der Dienstwagenbesteuerung; Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mitgeteilt:

Die Neuregelung des § 8 Abs. 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG gilt bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer für alle vom Arbeitgeber erstmals nach dem und vor dem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge i. S. des § 3 EmoG. In diesen Fällen kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber dieses Kraftfahrzeug angeschafft, hergestellt oder geleast hat.

Wurde das betriebliche Kraftfahrzeug vor dem