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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 12 W 7/18

Gesetze: InsO § 133 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Kommt es bei der Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines privaten Fahrzeugkaufs praktisch von Anfang an immer wieder zum Auftreten von Rückständen, weil Lastschriften zurückgegeben werden, und wird deshalb das Darlehen mehrfach prolongiert, lässt dies aus der Sicht der Gläubigerin noch nicht zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen, wenn die Rückstände absolut betrachtet nicht sonderlich hoch sind und es dem Schuldner immer wieder gelingt, diese auszugleichen, so dass die vorübergehende Nichtbedienung der Forderung nicht zweifelsfrei auf unüberwindbare Zahlungsschwierigkeiten schließen lässt.

Fundstelle(n):
PAAAH-07855

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