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BFH  - VI R 43/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 42d

Rechtsfrage

Ist die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr kein geldwerter Vorteil, wenn der Leiter verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig --auch zu privaten Anlässen-- mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen (ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers)?

Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Feuerwehr; Firmenwagen; Geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Rufbereitschaft

Fundstelle(n):
AAAAH-08015

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