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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Gewinnbeteiligung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

Die Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist eine Erfolgsvergütung, die an die Arbeitnehmer eines Unternehmens oder Unternehmensteils (z. B. Filiale, Betrieb, Betriebsabteilung) gezahlt wird, um sie am Geschäftsergebnis teilhaben zu lassen. Es handelt sich um eine zusätzliche Vergütung. Oft sind nur einzelne Arbeitnehmer – in der Regel leitende Angestellte – gewinnbeteiligungsberechtigt, weil sie eine für das Unternehmen oder den Unternehmensteil zentrale Tätigkeit ausüben.

Die Gewinnbeteiligung richtet sich im Allgemeinen nach dem jährlichen Gewinn des Unternehmens oder Unternehmensteils, von dem ein bestimmter Prozentsatz an die Arbeitnehmer ausgeschüttet wird.

Von der Gewinnbeteiligung ist die Provision zu unterscheiden, durch die der Provisionsberechtigte eine Beteiligung an dem Wert derjenigen Geschäfte erhält, die durch ihn zustande gekommen sind (Vermittlungsprovision).

Um eine Mischform zwischen Gewinnbeteiligung und Provision handelt es sich schließlich bei der Umsatzprovision als Beteiligung an dem Wert sämtlicher Geschäfte eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Von der Gewinnbeteiligung unterscheidet sie sich dadurch, dass sie sich am Umsatz und nicht am...

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