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PiR 3/2019 S. 86

DRSC äußert Bedenken zu vorläufigen Agenda Decisions des IFRS IC

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat in seiner November-Sitzung sechs vorläufige Agenda Decisions getroffen. Diese betrafen IFRS 9 und 11 sowie IAS 23 und 38. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hat hierzu am Stellung genommen und stimmt allen (vorläufigen) Entscheidungen zu. Ausgenommen sind die Entscheidungen zu IAS 38 und IFRS 9 (physische Erfüllung von Verträgen).

Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur bilanziellen Abbildung von Cloud-Software-Vereinbarungen (SaaS, Software as a Service) auf Kundenseite. Bei diesen Softwareanwendungen, welche über eine Cloud bereitgestellt werden, erhält der Nutzer für eine bestimmte Dauer Zugriff auf die Anwendungssoftware und entrichtet dafür eine Gebühr. Die Software läuft über die Cloud-Infrastruktur, die vom Anbieter verwalt...

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PiR - Internationale Rechnungslegung