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NWB Nr. 11 vom

Aktuelle Entwicklungen bei § 1 Abs. 2a GrEStG

Christian Saecker

Das Grunderwerbsteuerrecht knüpft nicht nur an Grundstücksumsätze an, sondern erfasst auch Rechtsvorgänge, die das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück unberührt lassen. Dazu gehört die Vorschrift des § 1 Abs. 2a GrEStG, die bei grundbesitzenden Personengesellschaften eine Grundstücksübertragung fingiert, sofern innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 % der Anteile am Vermögen der Gesamthand auf „neue“ Gesellschafter übergehen. So weit, so gut! In den letzten Jahren gingen aber dann eine Gesetzesänderung, eine Reihe an höchstrichterlicher Rechtsprechung und mehrere gleich lautende Ländererlasse über die gesetzliche Fiktion des § 1 Abs. 2a GrEStG hinweg. Eine weitere, verschärfende Gesetzesänderung befindet sich in den Startlöchern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Vom Tatbestand erfasstVom Tatbestand erfasst sind inländische Grundstücke, die durchgängig zum gesamthänderischen Vermögen der Gesellschaft gehören. Die für die Verwirklichung des Tatbestands vorausgesetzte Änderung auf der Gesellschafterebene kann unmittelbarer und/oder mittelbarer Natur sein.

Als unmittelbarer Gesellschafterwechsel wird der zivilrechtlich wirksame Übergang des Mitgliedschaftsrechts bezeichnet. Neugesellschafter wird, wer durch Beitritt, infolge Abtret...