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FG München 09.10.2018 2 V 2143/18, BBK 8/2019 S. 349

Steuerrecht | Liebhaberei bei Verlusten aus Modegeschäft

Verluste aus einem Modegeschäft über einen Zeitraum von zehn Jahren sprechen für eine Liebhaberei, so dass die Verluste nach einer Anlaufphase von sechs Jahren nicht mehr anerkannt werden.

Die Antragstellerin im Urteilsfall war hauptberuflich GmbH-Geschäftsführerin, betrieb aber nebenbei ein Modegeschäft für hochwertige Damen- und [i]Gesamtverlust über zehn Jahre: 800.000 €Herrenmode in einem kleinen Wintersportort. Im Zeitraum von 2007 bis 2017 erzielte sie einen Gesamtverlust von ca. 800.000 €. Das Finanzamt erkannte die Verluste ab 2013 nicht mehr an. Die Antragstellerin gab das Modegeschäft im Jahr 2018 auf.

Das [i]Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich FG gab dem Finanzamt Recht: Angesichts der Dauerverluste hätte die Antragstellerin mit Umstrukturierungsmaßnahmen reagieren müssen. Das Unterlassen sprach gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht, so dass priv...