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BFH 27.09.2018 V R 32/16, StuB 5/2019 S. 211

Umsatzsteuer | Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen

Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitige Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt (Bezug: § 14c UStG; § 14 Abs. 2, 3 UStG a. F.; Art. 203 MwStSystRL; Art. 21 Nr. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Erst durch das NWB IAAAB-90235 (BStBl 2006 II S. 727 = Kurzinfo StuB 2006 S. 603 NWB NAAAB-91694) wurde erstmals höchstrichterlich geklärt, dass umsatzsteuerlich beim „sale-and-lease-back“ -Verfa...