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FG Münster 20.12.2018 5 K 2031/18 E, NWB 12/2019 S. 778

Einkommensteuer | Jägerprüfung führt nicht zu Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin

Das entschieden, dass Aufwendungen für eine Jägerprüfung keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin darstellen, da die Aufwendungen für die Jägerprüfung nicht beruflich veranlasst seien. Der Erwerb eines Jagdscheins sei nämlich nur dann beruflich veranlasst, wenn dieser unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung sei.

Anmerkung:

Nach Auffassung des Finanzgerichts war dies bei der Klägerin aber nicht der Fall, da sie als Landschaftsökologin im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht an Jagden teilnehme und auch keine Jagdwaffe mit sich führe. Zudem seien die erworbenen Kenntnisse typischerweise nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich nutzbar. Dies gelte unabhängig davon, dass die Klägerin derzeit privat nicht der Jag...