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StuB 6/2019 S. 255

Kapitalnutzung als unentgeltliche Leistung

Gewährt der Schuldner ein Darlehen, führt die dem Darlehensnehmer verschaffte Kapitalnutzung nur zu einer Gläubigerbenachteiligung, wenn die Nutzungsüberlassung das Aktivvermögen des Schuldners verkürzt. Die mit der zinslosen Überlassung eines Darlehens eingeräumte Kapitalnutzung stellt eine unentgeltliche Leistung des Schuldners dar ( NWB SAAAH-05683).

Praxishinweise

Überlässt der Schuldner einem Dritten einen Geldbetrag darlehensweise auf Zeit, wird dadurch das Aktivvermögen des Schuldners um den wirtschaftlichen Wert der Nutzungsvorteile verkürzt. Denn die Nutzungsmöglichkeit von Geld gehört zum Vermögen des Schuldners. Das Berufungsgericht hat allerdings keine Feststellungen dazu getroffen, dass die dem Anfechtungsgegner überlassenen Geldbeträge z...