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NWB Nr. 37 vom Seite 3379 Fach 2 Seite 7203

Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Davon betroffen sind insbesondere die LSt und die ESt. Die Pfändung richtet sich im wesentlichen nach den Vorschriften der ZPO, jedoch sind einige steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten.

I. Pfändung beim Erstattungsgläubiger als Schuldner

Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen ist für Gläubiger u. a. deshalb so interessant, weil insbesondere die Pfändung von LSt-Erstattungsansprüchen anders als die allgemeine Lohnpfändung nicht von Pfändungsfreigrenzen abhängig ist ( BStBl 1961 III S. 372).

1. Voraussetzungen einer wirksamen Pfändung

Bei den Steuererstattungsansprüchen handelt es sich um Geldforderungen, auf deren Pfändung deshalb grundsätzlich die Vorschriften der ZPO über die Pfändung von Geldforderungen, also die §§ 828 ff. ZPO, anzuwenden sind. Es sind daher zunächst auch die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu beachten sowie dann die besonderen Verfahrensvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung in Geldforderungen (vgl. dazu die Darstellung in NWB F. 19 S. 1865 ff.).

Bei der Pfändung von Steuererstattungsansprüchen gelten folgend...