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PiR Nr. 4 vom Seite 95

Cloud-Lösungen zur Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten

Bilanzielle Behandlung in einem IFRS-Abschluss

Dr. Benjamin Roos

In der jüngeren Vergangenheit hat sich in der Unternehmenspraxis im Hinblick auf die Beschaffung von Softwareprodukten das sog. Cloud Computing etabliert. Hier werden Vereinbarungen über die Nutzung von Software im Rahmen von sog. Cloud-Lösungen abgeschlossen. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen stellt sich die Frage, wie diese im Einklang mit den IFRS abzubilden sind. Grundsätzlich kommen diverse Abbildungsszenarien für eine derart ausgestaltete Nutzungsüberlassung in Betracht: Neben einer Einstufung als Leasing-Sachverhalt könnte eine Klassifizierung als immaterieller Vermögenswert oder aber als „normales“ Dauerschuldverhältnis geboten erscheinen.

Freiberg, Bilanzierung von Cloud computing-Vereinbarungen, PiR 10/2018 S. 304 NWB TAAAG-95977

Kernaussagen
  • Für die bilanzielle Würdigung von SaaS-Verträgen ist es unabdingbar, die Anwendungsbereiche unterschiedlicher Standards zu würdigen.

  • Die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts wird regelmäßig an der mangelnden Beherrschungsmöglichkeit des Nutzers scheitern.

  • Derartige SaaS-Verträge sind in einem IFRS-Abschluss als Miet- oder Dauerschuldverhältnisse abzubilden...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung