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NWB Nr. 40 vom Seite 3305 Fach 2 Seite 7667

Zusammenstellung der steuerlich bedeutsamen Euro-Beträge

Mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am ist der Euro als einheitliche Währung in den daran teilnehmenden Mitgliedstaaten eingeführt worden. Der Euro bzw. die Untereinheit Cent trat an die Stelle der nationalen Währungseinheiten, die aber bis zum Ende der Übergangsphase am 31. 12. 2001 als Untereinheiten und als gesetzliche Zahlungsmittel erhalten bleiben. Mit dem findet die automatische (rechtliche) Umstellung auf die Euro-Währungseinheit statt.

Die Steuergesetze sind von der Umstellung auf den Euro in erheblichem Umfang betroffen. Zielsetzung der Umstellungsarbeiten war nicht nur eine Umrechnung der in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Beträge auf Euro, sondern auch eine Glättung vieler Euro-Beträge aus Praktikabilitätsgründen, z. B. Möglichkeit der Umrechnung von Jahresbeträgen in ohne Rest teilbare Monats-, Wochen- oder Tagesbeträge, oder anderen gesetzgeberischen Motiven.

Die nachfolgende Übersicht zeigt einmal die vom Gesetzgeber auf Euro umgestellten Beträge in Form einer Gegenüberstellung DM/Euro. Zum anderen werden auch die in der Zwischenzeit durchgeführten oder in di...