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NWB Nr. 35 vom Seite 2699 Fach 2 Seite 8213

Änderungen durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung

von Oberregierungsrat Ralf Hörster, Berlin

Mit dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung v. (BGBl 2003 I S. 1550 ff.) werden bestehende bürokratische Hemmnisse insbesondere für Existenzgründer sowie andere kleine und mittlere Unternehmen beseitigt. Darüber hinaus werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Verbriefung von Kreditforderungen von Banken und Sparkassen (Asset Backed Securities-Finanzierungen) verbessert. Nachfolgend werden die einzelnen Regelungen des Gesetzes im Überblick dargestellt.

1. Änderungen des EStG

a) § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG wird durch einen neu eingefügten Satz 2 dahingehend geändert, dass bei Existenzgründern i. S. des § 7g Abs. 7 EStG die Bildung einer Ansparrücklage für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung im Erstjahr der betrieblichen Tätigkeit nicht mehr erforderlich ist. Diese Änderung gilt rückwirkend zum .

Nach § 7g Abs. 1 EStG können für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher WG neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG Sonderabschreibungen von bis zu 20 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte, in § 7g Abs. 2 EStG genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem war es nach § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG stets erforderlich, dass für die Anschaffung od...