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BBK Nr. 8 vom Seite 370

Nachträgliche Anschaffungskosten und anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Grundstücken und Gebäuden

Update zur jüngeren BFH-Rechtsprechung

Bastian Franke und David Wächtershäuser

Die [i]Cremer, Aktivierung anschaffungsnaher Herstellungskosten, BBK 13/2018 S. 608 NWB KAAAG-87721 Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Grundstücken und Gebäuden ist wie Bergwandern bei Nebel: Was man bereits für den Gipfel hält, kann lediglich eine weitere Stufe des Weges sein. Denn oftmals entstehen nach dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Aufwendungen, die sich als nachträgliche Anschaffungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten erweisen. Wegen der Auswirkungen auf wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen und das zu versteuernde Jahresergebnis sollten schon vor dem Erwerb die Stolpersteine bekannt sein. Wer auch diese auf der Karte hat, kommt sicherer zum Aktivierungs-Ziel. Zwei jüngere BFH-Entscheidungen bringen wegweisende Klarheit für die Beseitigung von dinglichen Beschränkungen des Eigentumsrechts an Grundstücken sowie die Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands bei durch vertragsgemäßes Verhalten „abgewohnten“ Gebäuden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von dinglichen Beschränkungen des Eigentumsrechts an Grundstücken

1. Begriff der Dienstbarkeit

Häufig [i]Einschränkung der Eigentümerbefugnisse können Grundstücke gerade in bevorzugten Lagen nur mit dinglichen Beschränkungen des Eigentum...