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FG Köln 29.08.2018 3 K 1205/18, NWB 15/2019 S. 1006

Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

Das entschieden, dass die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs (Kommandofahrzeugs) durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr dann keinen geldwerten Vorteil darstellt, wenn der Leiter, der das Fahrzeug tatsächlich für ca. 160 Einsätze im Jahr nutzt und das Fahrzeug bei längeren Abwesenheitszeiten seinem Vertreter überlässt, verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig – auch zu privaten Anlässen – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

Anmerkung:

Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung vertrat das Finanzamt die Meinung, dass es sich bei der dauerhaften Gestellung des Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr um einen geldwerten Vorteil handele, der zu versteuern sei. Nach erfolglosem Einspruchsverfahre...