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IWB Nr. 7 vom Seite 275

Der Principal Purpose-Test

Der nächste Schritt zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Dr. Markus Kobus

Der Principal Purpose-Test (PPT) wurde durch Aktionspunkt 6 (Verhinderung von Abkommensmissbrauch) im Rahmen der Maßnahmen des BEPS-Projekts in das OECD-Musterabkommen 2017 eingeführt. Der PPT soll dann zur Anwendung kommen, wenn es Ziel einer steuerlichen Gestaltung war, Abkommensvergünstigungen durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Bestimmungen in bilateralen Abkommen mit den jeweiligen nationalen Bestimmungen auszunutzen, um Steuerzahlungen in beiden Staaten zumindest teilweise zu vermeiden. Bis der PPT sein Potenzial ausschöpfen kann, sind noch weitere Konkretisierungen zur Anwendung dieser Vorschrift erforderlich.

Kernaussagen
  • BEPS-Aktionspunkt 6 eröffnet mehrere Optionen zur Einfügung einer Anti-Missbrauchsvorschrift. Um den Mindeststandard nach Aktionspunkt 6 zu erfüllen, genügt auch die Einfügung des PPT allein.

  • Die Entscheidung, ob eine missbräuchliche Gestaltung nach dem Tatbestand vorliegt, ist eine individuelle Einzelfallentscheidung unter Würdigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände.

  • Die Beweislast liegt bei der zuständigen Finanzbehörde, jedoch ist der Beweis des Gegenteils durch den Steuerpflichtigen möglich...