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EuGH 13.03.2019 C-647/17, IWB 7/2019 S. 273

EuGH | Eintrittsberechtigung zu Unterrichtsveranstaltungen

Die Klägerin, die Tochtergesellschaft eines Berufsverbands für Buchhaltungsberater, bot Fortbildungen für Buchhaltungsfragen für Mitglieder und Dritte an. Die (steuerpflichtigen) Kunden mussten in Schweden ansässig sein. Die fünftägigen Kurse wurden sowohl in Schweden als auch in anderen EU-Mitgliedstaaten abgehalten. Der Inhalt der Lehrgänge war im Voraus festgelegt, stand aber vor Ort den Wünschen der Teilnehmer nach Anpassungen offen; die Teilnahme setzte eine Anmeldung und Zulassung vor Beginn des Lehrgangs voraus; auch die Bezahlung war im Voraus zu tätigen. Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der Klägerin und den schwedischen Steuerbehörden war die Frage, ob der Begriff „Eintrittsberechtigung für Veranstaltungen“ lediglich das Recht bezeichnet, einen Ort zu betreten, oder ob e...