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NWB Nr. 17 vom Seite 1231

Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelbeseitigung

Möglichkeiten zur Risikoverteilung durch AGB unter Geltung des § 439 Abs. 3 BGB n. F.

Dr. Philipp Ehring

Zum [i]Simon, NWB 5/2018 S. 242 ist das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ (BGBl 2017 I S. 969) in Kraft getreten. Mit ihm hat der Gesetzgeber den Ersatz der Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Mängelbeseitigung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( und Rs. C-87/09, NWB ZAAAD-88924) angepasst. Diese Kosten werden nunmehr verschuldensunabhängig vom Verkäufer auf kaufrechtlicher Grundlage ersetzt. Weiterhin hat der Gesetzgeber die Regelungen des Lieferantenregresses, die bislang dem Verbrauchsgu?terkauf vorbehalten waren, auf die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmern ausgedehnt. Beide Regelungen führen zu einer deutlichen Haftungsverschiebung zwischen einem Unternehmer und seinem Lieferanten. Der folgende Beitrag stellt die neue Rechtslage dar und wirft einen Blick auf Möglichkeiten und Grenzen alternativer vertraglicher Vereinbarungen zu den Aus- und Einbaukosten im unternehmerischen Verkehr.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. § 439 BGB a. F.: eine Norm, zwei Rechtsfolgen

[i]Aus-/Einbaukosten als SchadensersatzIst eine gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Be...