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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24 | Internationales Steuerrecht: Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist bislang umstritten, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung überhaupt anzuwenden sind, z. B. weil sie mit Regelungen in DBA nicht konform sind, oder ob sie nur anwendbar sind, wenn die Betriebsaufspaltung eine Auswirkung auf das inländische Steueraufkommen hat. Das BMF hat durch einen Beitritt zu einem Revisionsverfahren Gelegenheit, seine Rechtsauffassung vorzutragen. Anschließend wird der BFH ein Urteil treffen.

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesfinanzministerium zum Beitritt in einem Verfahren aufgefordert, in dem es um eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung geht.

Bei einer Betriebsaufspaltung erzielt ein das Betriebsunternehmen beherrschende Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte, wenn mindestens eine Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung überhaupt anzuwenden? Das ist beispielsweise fraglich, wenn sie mit Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen nicht konform sind. Oder: wesentliche Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen überlassen wird. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich zwei Fragen: Sind die Grundsätze nur in einzelnen Sachverhaltskonstellationen anwendbar? Etwa nur dann, wenn die Betri...